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Anerkennung im Ausland erworbener Pflegeberufe

Die Pflegefachschule Linz-Remagen bietet eine Anerkennung von im Ausland erworbenen Ausbildungen an. 
Diese basiert auf folgenden Grundlagen:

  • §40 des Pflegeberufegesetz (PflBG) 2017
  • § 45 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (PflAPrV) 2018
  • Rahmenpläne der Fackommission nach §53 PflBG 2019
  • Leitbild des Trägers der Pflegefachschule, der Angela von Cordier Stiftung gGmbH
  • Leitbild der Pflegefachschule- Linz Remagen

 

Das neue Pflegeberufegesetz trat am 17.07.2017 in Kraft. Rechtliche Grundlagen für die Kenntnisprüfung zur Anerkennung der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau Pflegefachmann eines im nicht EU- Ausland erworbenen Pflegeberufes sind in § 40 geregelt.

Ausgestaltung Inhalt und Durchführung der Kenntnisprüfung regelt § 45 der Pflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung.

In der Kenntnisprüfung hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie über die Kompetenzen I-V der Anlage 2 der PflAPrV verfügt.

Die Kenntnisprüfung besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Teil.

Ziel des Vorbereitungskurses zur Kenntnisprüfung

Als Vorbereitung auf die anstehende Kenntnisprüfung, bieten wir einen Kurs an. 
Hauptziel des Vorbereitungskurses ist es für Teilnehmende die urkundliche Anerkennung einer im nicht EU-Ausland erworbener Pflegeausbildung. 

Die Umsetzung erfolgt, indem Unterschiede zur in Deutschland erworbenen Pflegeausbildung, welche durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung festgestellt wurden, ausgeglichen werden.

Inhaltliche Abweichungen werden in Form von praktischen Einsätzen und theoretischem, sowie praktischem Unterricht ausgeglichen. Dabei wird die Erlangung der Kompetenzen I-V Anlage 2 der PflAPrV verfolgt, welche Bestandteil sowohl des mündlichen als auch des praktischen Teils der Kenntnisprüfung ist. 

Aufbau des Vorbereitungskurses

Inhaltlich entspricht der Vorbereitungskurs den Anforderungen der Kenntnisprüfung nach § 45 PflAPrV.

Der Vorbereitungskurs dauert 6 Monate (960 Std.) wovon 144 Stunden den Theorieblöcken zugeteilt sind und 816 dem praktischen Einsatz.

Der Vorbereitungskurs beginnt jeweils im Oktober und im Mai eines Jahres. Die Anzahl der Teilnehmenden eines Kurses beträgt zurzeit 12 Personen. Er setzt sich aus 6 Theorieblöcken zusammen, welche monatlich an zwei aufeinander folgenden Tagen in Präsenzunterricht stattfinden. Der Präsenzunterricht endet mit einer Aufgabe im Umfang von 8-12 Stunden welche im Homeoffice innerhalb von zwei Wochen erarbeitet werden muss.  Zudem erhalten die Teilnehmenden eine Praxisaufgabe, welche sie im praktischen Einsatz gemeinsam mit einer Praxisanleitenden erarbeiten, damit wird das Ziel des Theorie- Praxistransfers verfolgt.

Der Präsenzunterricht setzt sich aus praktischen und theoretischen Anteilen in gleichen Maßen zusammen. Die Theorieblöcke beginnen mit einer komplexen Fallsituation, welche die Kompetenzbereiche I-V abbildet und als Vorlage sowohl für den theoretischen als auch praktischem Unterricht dient. 

Nach Beendigung des sechsten Theorieblocks findet der praktische Teil der Prüfung gefolgt vom mündlichen Teil der Prüfung statt.

Der praktische Teil wir im praktischen Einsatzort des zu Prüfenden absolviert. Inhalt der praktischen Prüfung nach §45 der PflAPrV ist das Erfüllen der vorbehaltenen Tätigkeiten in mindestens 2 und höchstens 4 Pflegesituationen welche jeweils eine Dauer höchsten 120 Minuten betragen.

Inhalt der mündlichen Prüfung ist die Bearbeitung einer komplexen Fallsituation, welche Anforderungen aus mindestens drei Kompetenzbereichen enthält. Dauer der Prüfung beträgt mindestens 45 Minuten höchstens 60 Minuten.